Was tun, wenn der Chef ausfällt? Wie Sie sich als Unternehmer am besten absichern – Teil 2

Immer mehr Firmen müssen ungeplant abgegeben werden. Meist sind fehlende Vorsorge-Maßnahmen seitens des Inhabers der Grund dafür, dass die falsche Person das Unternehmen später übernimmt. Nachdem Sie im ersten Teil erfahren haben, welche Maßnahmen Sie als Unternehmer für Ihre Gesundheit und Ihr Leben treffen sollten, gilt es im nächsten Schritt, Ihr Unternehmen für die Zukunft abzusichern.

Konkret sollten Sie sich als Geschäftsführer Ihres Unternehmens fragen:

– Was passiert in meinem Unternehmen, wenn ich nicht mehr zur Verfügung stehe?
– Ist jemand im Unternehmen in der Lage, die Geschäfte weiter zu führen?
– Hat er oder sie die notwendigen Fähigkeiten, Kompetenzen und Vollmachten, um dies zu tun?

Hinterlegen Sie alle Informationen in Ihrem Notfallhandbuch

Nach aktuellen Zahlen des DIHK haben 68% der Kammermitglieder keine angemessene Vorsorge getroffen. Ein sogenanntes Notfallhandbuch hilft Ihnen, systematisch alle für den Notfall und die Unternehmensfortführung erforderlichen Informationen zu hinterlegen. Es ist gedruckt oder als ausfüllbares PDF auf der Homepage Ihrer Industrie- und Handelskammer abrufbar. Neben den Kammern bieten auch Banken und Sparkassen Notfallhandbücher bzw. Ordner zum Ausfüllen und Hinterlegen an. Daneben existieren mittlerweile auch digitale Produkte verschiedener Anbieter.

Tipp: Bewahren Sie Ihre Notfallunterlagen einerseits sicher, andererseits so auf, dass diese im Ernstfall für Ihren designierten Vertreter schnell verfügbar sind.
Wenn sich Ihr Notfallhandbuch im Banksafe befindet, zu dem nur Sie Zugang haben, ist das sicher nicht hilfreich. Für technikaffine Unternehmer könnte auch ein digitales Vorsorge-Produkt interessant sein.

Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch

Bei der Erstellung eines Notfallkoffers ist es hilfreich, sich bestehende Prozesse und Strukturen des Unternehmens im Hinblick auf die Beteiligung des Unternehmers anzusehen. Betrachten Sie dabei alle Bereiche der betrieblichen Wertschöpfung. Hierbei kann Sie ein externer Berater, der den Blick „von außen“ mitbringt, am besten unterstützen.

Sind alle Aufgaben und Tätigkeiten des Unternehmers identifiziert, ist zu klären, wer was im Vertretungsfall übernehmen soll. Diese Personen sind entsprechend zu informieren und mit entsprechenden Kompetenzen (Beispiel Bankvollmacht) auszustatten. Hier bietet sich die Chance, gezielt Mitarbeiter mit Potential weiterzuentwickeln und für weiterführende Aufgaben im Unternehmen zu qualifizieren.

Exkurs: Schlüsselkraft

Haben Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter, deren Ausfall oder Verlust das Unternehmen schwer treffen würde? Dann sollten Sie diese in Ihre Notfallvorsorge mit einbeziehen. Hierbei ist unter Umständen auch der Abschluss einer „Schlüsselkraft Versicherung“ – beispielsweise in Form einer Risiko-Lebensversicherung, deren Prämie vom Unternehmen bezahlt wird und das im Todesfall begünstigt ist, in Erwägung zu ziehen. Die Leistungen der Versicherung können die Kosten für ein “Interim Management” oder eine Personalakquise abdecken.

Holen Sie juristischen Rat ein

Im Fokus dieses Beitrags stehen die betrieblichen Aspekte. Trotzdem sollen hier ein paar Stichworte als Denkanstoß genannt werden, bei denen Sie sich ggfls. juristischen Rat einholen sollten:

– Unternehmertestament
Ziel: Sicherung der langfristigen Überlebensfähigkeit des Unternehmens; realistische Grundlage für Nachfolge sowie soziale Absicherung der Familie

– Erb-und Pflichtteilsverzichtsverträge
– Ehevertrag
– Familienstiftung / Asset Protection
– Betriebliche Altersvorsorge: Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführer beachten

Fazit

Absicherung von Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeit ist von existenzieller Bedeutung. Sorgen Sie vor! Gegen die Prokrastination (umgangssprachlich „Aufschieberritis“) hilft Ihnen die Verpflichtung eines kompetenten Beraters, der Ihnen das gesamte Vorsorgepaket abnehmen kann, Sie entlastet und die gebotene Sachlichkeit und Vertraulichkeit mitbringt.