Jedes 7. Unternehmen wird aufgrund von Krankheit oder Ableben des Entscheiders ungeplant übergeben – das ermittelte das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn. Wie Sie Ihre betriebliche Notfallvorsorge planen sollten, um eine ungeplante Unternehmensnachfolge zu vermeiden.
Muss ein Unternehmen ungeplant übergeben werden, kann es neben der persönlichen Tragödie auch zu massiven wirtschaftlichen Schäden kommen. Wird ein Unternehmen unter Zeitdruck verkauft und ist kein Interimsmanagement vorhanden, so kann das Unternehmen im schlimmsten Fall sogar insolvent werden und muss dann entsprechend abgewickelt werden. Gerade aus diesem Grund ist rechtzeitige Vorsorge so wichtig.
Die Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer lässt sich in zwei Bereiche aufteilen:
1. Die Maßnahmen, die jeder von uns im Bereich der persönlichen Vorsorge treffen sollte
2. Die unternehmensspezifische Vorbereitung auf die Zeit, wenn Sie als Inhaberin / Inhaber nicht (mehr) verfügbar sind.
Was kann mir schon passieren?
In der persönlichen Vorsorge geht es konkret um Ihre Absicherung von Leben und Gesundheit als Unternehmer und um Ihre Familie.
Auch wenn niemand von uns sich gerne damit beschäftigt: Unfall, längere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit können wir für uns leider nicht ausschließen. Als verantwortungsbewusste Unternehmer sind Sie es gewohnt, die Risiken Ihres Geschäftsmodells zu kennen und diese entweder bewusst einzugehen oder eine angemessene Absicherung vorzunehmen. Da sollte es selbstverständlich sein, dass auch für sich und die eigene Familie zu tun. Aber genau hier passiert bei den meisten Entscheidern nichts.
Informieren Sie sich zum Thema „Patientenverfügung“
Die Vorgabe, welche ärztlichen Maßnahmen im Krankheitsfall erfolgen oder unterlassen werden sollen (Patientenverfügung), ist durch das BGH Urteil vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) wieder ins Bewusstsein der breiteren Öffentlichkeit gerückt worden. Das Gericht stellt dabei hohe Anforderungen an die Bestimmtheit der Entscheidungen. Sollte diese nicht gegeben sein, wäre die Rechtsfolge die Nichtigkeit Ihrer Verfügung.
Tipp:
Diejenigen, die noch keine Patientenverfügung getroffen haben, können sich leicht über die kostenlose Broschüre des Bundesjustizministeriums (BMJV) informieren. Diese enthält übrigens auch konkrete Formulierungsvorschläge.
Erteilen Sie eine General- und Betreuungsvollmacht
Für den Fall, dass eine Person zur freien Willensbildung und -äußerung nicht mehr in der Lage ist, sollte diese einer Vertrauensperson zur Wahrnehmung ihrer Rechtsgeschäfte im Allgemeinen (Generalvollmacht) sowie in Gesundheits- und Pflegefragen (Betreuungsvollmacht) entsprechend Vollmacht erteilen. Ein erster Einstieg in die Thematik bietet eine kostenlose Broschüre des BMJV “Betreuungsrecht”.
Tipp:
Sollten Sie mehreren Personen eine Vollmacht erteilen wollen, so achten Sie bitte darauf, eine Entscheidungshierarchie (Stichwort: Ersatz-Bevollmächtigte) festzulegen. Andernfalls droht die Gefahr, dass im Fall von Streitigkeiten zwischen den Bevollmächtigten Ihre Interessen nicht wie geplant durchgesetzt werden.
Kommt ein Testament infrage?
Das Erbrecht ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Wer davon abweichen möchte, kann dies individuell regeln und ein entsprechendes Testament verfassen. Hierbei sind Formvorschriften zu beachten. Es kann handschriftlich verfasst werden, d.h. es muss vom ersten bis zum letzten Wort in der eigenen Handschrift geschrieben und unterschrieben sein. Die Alternative ist das notarielle Testament.
Tipp:
Auch hier empfiehlt sich im ersten Schritt die Lektüre der BMJV Broschüre „Erben und Vererben“.
Sichern Sie sich gegen Berufsunfähigkeit ab
Die wirtschaftlichen Schäden aus verschiedenen Risiken des alltäglichen Lebens können durch mehr oder weniger sinnvolle Versicherungsprodukte abgesichert werden. Eine der wichtigsten Absicherungen ist die gegen die eigene Berufsunfähigkeit. Diese leistet − in Abhängigkeit von den Bedingungen (und hier liegt der Teufel in den Details) – wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, aus ihrer Arbeitsleistung ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften.
Zur Absicherung von Hinterbliebenen (Lebensgefährte und Kinder) kann es darüber hinaus sinnvoll sein, eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen, die beispielsweise zur Tilgung von Krediten verwendet werden kann.
Nachdem Sie als Unternehmer alle notwendigen Regelungen für sich und Ihre Gesundheit getroffen haben, erfahren Sie im nächsten Teil des Artikels, welche Vorsorge-Maßnahmen Sie für Ihr Unternehmen treffen sollten.